Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht: Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten
Allgemein /von Guido ImfeldDer Handelsverkehr ist geprägt von dem Grundsatz der Einfachheit und Schnelligkeit. Deshalb gibt es viele Rechtsordnungen, die vorsehen, dass der Käufer einer Sache den Kaufgegenstand nach Lieferung auf Vertragskonformität untersuchen und mögliche Mängel unverzüglich oder zumindest in angemessener Zeit rügen muss. Derartige Vorschriften sollen den Verkäufer vor Inanspruchnahme und Beweisschwierigkeiten noch nach längerer Zeit wegen dann nur schwer feststellbarer Mängel schützen und so auch im Interesse des Käufers eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen beiden fördern.
Keine Aufklärungspflicht des Verkäufers gegenüber Verbraucher bei anstehendem Modellwechsel
Allgemein /von Guido ImfeldUrteil vom 09.01.2020 – 9 S 179/19
Das Bessere ist der Feind des Guten. Die Wirtschaft lebt von Innovation und dauernder Verbesserung des Bestehenden. Regelmäßig ist es jedoch für den Käufer ärgerlich, wenn das Glück über den Erwerb einer hochwertigen Sache dadurch getrübt wird, dass kurz nach dem Kauf das Vorgängermodell durch ein besseres Nachfolgemodell ersetzt wird. Menschlich verständlich ist der Ärger, wenn kurze Zeit nach Abholung des neuen Pkw der Nachbar mit dem Nachfolgemodell vorfährt, es sei denn, der Verkäufer hat das Vorgängermodell mit erheblichem Preisnachlass unter Hinweis auf den anstehenden Modellwechsel verkauft.
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