Kostenlose Erstberatung und erstes Beratungsgespräch

Die Erstberatung erfolgt bei uns telefonisch und kostenlos. Wir informieren im Rahmen der Erstberatung über die uns erkennbaren rechtlichen Probleme und Rahmenbedingungen und geben unseren Mandanten eine erste Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. In einem ersten Telefonat können wir häufig mangels genauer Kenntnis des Sachverhaltes noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes abgeben. Denn wir werden erstmalig mit einem rechtlichen Problem konfrontiert. Für eine abschließende Einschätzung sind unter Umständen weitere Recherchen erforderlich. Aus diesem Grunde rechnen wir für die diese Erstberatung auch keine Honorare ab.
Wünscht der Mandant allerdings nach dem Erstgespräch eine eingehendere Beratung, ohne dass wir nach außen tätig werden oder die Beratung schriftlich zusammenfassen, handelt es sich um ein erstes Beratungsgespräch im Sinne von § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses rechnen wir pauschal mit 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer ab.

Kontakt

Guido ImfeldRechtsanwalt/Avocat/Advocaat