Honorarvereinbarung

Wir schließen mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung ab und weisen in dieser einen angemessenen anfänglichen Vorschuss aus. In der Honorarvereinbarung wird festgehalten, ob nach Zeitaufwand oder nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet wird. Bei der Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt unser Stundensatz 275 € zuzüglich Mehrwertsteuer, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Einzelfall. Wir rechnen in Zeiteinheiten von je angefangenen 6 Minuten ab. Bei Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ermittelt sich der Streitwert, wenn es um vermögensrechtliche Angelegenheiten geht, aus dem finanziellen Interesse an dem Rechtsstreit. Es kann vorkommen, dass sich der Streitwert erhöht, zum Beispiel im Falle der Widerklage oder der späteren Klageerhöhung. Bei nicht-vermögensrechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel der Vertragsgestaltung oder bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus gewerblichen Schutzrechten, treffen wir eine Vereinbarung über einen angemessenen Streitwert in der Honorarvereinbarung.

In den Fällen, in denen eine Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder nach Stundenaufwand infrage kommt, überlassen wir Ihnen nach erster Beratung in unserer Honorarvereinbarung die Wahl der Abrechnungsart.

Kontakt

Guido ImfeldRechtsanwalt/Avocat/Advocaat