Kontaktaufnahme und Mandatierung

Die Kontaktaufnahme mit uns ist unverbindlich. Ein Mandat kommt erst dann zustande, wenn Sie uns ausdrücklich, in aller Regel schriftlich oder per E-Mail, ein Mandat erteilen, spätestens, wenn Sie uns die unterzeichnete Honorarvereinbarung per E-Mail vorab zurückgesandt haben. Wir können die Annahme des Mandates von der vorherigen Zahlung einer Vorschussrechnung abhängig machen.

Das Mandat kommt zwischen dem Mandanten und der Kanzlei DHK zustande. Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung MERCATORIUS unterstützt die beteiligten Kanzleien bei der Erbringung ihrer Tätigkeit, ist jedoch nicht selbst anwaltlicher Dienstleister. Soweit wir auf die Leistungen Dritter zurückgreifen, fakturieren diese in aller Regel unmittelbar an unsere Kanzlei und wir rechnen die dort ausgewiesenen Kosten in voller Transparenz gegenüber unseren Mandanten ohne Aufschläge ab. Wir weisen vorab auf die Hinzuziehung Dritter hin.

Bei der Abrechnung auf der Grundlage unseres Stundensatzes fakturieren wir unsere Leistungen in aller Regel am Monatsende unter Übersendung eines genauen Ausweises der einzelnen Tätigkeiten nach Inhalt und Dauer durch Beifügung der sogenannten Time Sheets als Anlage zu unserer Honorarrechnung.

Kontakt

Guido ImfeldRechtsanwalt/Avocat/Advocaat