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Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht: Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten
Allgemein /von Guido ImfeldDer Handelsverkehr ist geprägt von dem Grundsatz der Einfachheit und Schnelligkeit. Deshalb gibt es viele Rechtsordnungen, die vorsehen, dass der Käufer einer Sache den Kaufgegenstand nach Lieferung auf Vertragskonformität untersuchen und mögliche Mängel unverzüglich oder zumindest in angemessener Zeit rügen muss. Derartige Vorschriften sollen den Verkäufer vor Inanspruchnahme und Beweisschwierigkeiten noch nach längerer Zeit wegen dann nur schwer feststellbarer Mängel schützen und so auch im Interesse des Käufers eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen beiden fördern.
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Guido Imfeld, Rechtsanwalt
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Fax: 0241 / 9 46 21-111
E-Mail: imfeld@mercatorius.eu
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