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Gerichtsstandsvereinbarungen beim grenzüberschreitenden Warenverkauf (B2B) – leicht(er) gemacht
Allgemein /von Guido ImfeldAnmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 24. November 2022 – C-358/21
(Tilman SA ./. Unilever Supply Company AG)
Die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr ist ein prozessualer Dauerbrenner. In diesem Bereich wird, meistens aus Unkenntnis, viel falsch gemacht. Und solche Fehler können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, denn im internationalen Rechtsverkehr ist die Wahl des Gerichtsstandes von maßgeblicher prozessualer und wirtschaftlicher Bedeutung. Denn häufig ist leider nicht (nur) das anwendbare Recht streitentscheidend, sondern vor allem die Wahl des richtigen Gerichts.
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