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Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers in der Schweiz
Vertragspartner /von Guido ImfeldIn einem richtungsweisenden Entscheid von 2008 hatte das Schweizerische Bundesgericht erstmals entschieden, dass ein exklusiver Vertragshändler unter bestimmten Umständen bei Beendigung des Vertriebsvertrages zwingend einen Ausgleichsanspruch hat.
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Guido Imfeld, Rechtsanwalt
Jülicher Str. 215
52070 Aachen
Fon: 0241 / 9 46 21-0
Fax: 0241 / 9 46 21-111
E-Mail: imfeld@mercatorius.eu
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