Schlagwortarchiv für: Gerichtsstandsvereinbarung
Geheimnisschutzgesetz – Fortsetzung
Geheimnisschutzgesetz /von Guido ImfeldWir hatten in unseren Standpunkten in lockerer Folge über die Änderungen, die sich aufgrund des Geschäftsgeheimnisgesetzes im Vergleich zur alten Rechtslage, die durch § 17 UWG bestimmt war, für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ergeben, berichtet.
Wechsel des Gerichtsstandes durch Umzug des Vertragspartners ins Ausland nach Vertragsschluss
Vertragspartner /von Guido ImfeldNicht unwesentlich für die Risikoeinschätzung bei Abschluss eines Vertrages, vor allem mit Vorleistungspflicht, ist, welchem Recht der Vertrag unterliegt und wo im Falle eines Streites der Gerichtsstand belegen wäre.
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MERCATORIUS steht für Internationales Handelsrecht: Lex Mercatoria, das Recht der Handelsleute. Wir begleiten unsere Mandanten im internationalen Handel und beraten sie bei dem Aufbau ihrer Marktpräsenz im Ausland. Internationales Handelsrecht lässt sich nur im Kontext und Zusammenspiel nationaler Rechte, europäischer Richtlinien und Verordnungen sowie völkerrechtlicher Verträge und Instrumente verstehen. MERCATORIUS ist Ihnen hierbei ein zuverlässiger Begleiter und Ratgeber.
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Guido Imfeld, Rechtsanwalt/Avocat/Advokaat
Jülicher Str. 215
52070 Aachen
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Tel: +49 (0) 241 / 946 21-0
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Fax: + 49 (0) 241 / 9 46 21-111
E-Mail: imfeld@mercatorius.eu
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