Klage gegen Volkswagen nach belgischem Recht noch bis zum 18. September 2020 möglich
Allgemein /von Guido ImfeldDie Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen VW in Belgien im Lichte der Entscheidungen des BGH vom 25. Februar 2020 und des EuGH vom 9. Juli 2020
Am 25. Februar 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz an den Käufer eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten VW. Damit ist der Diesel-Abgasskandal rechtlich aufgearbeitet und entschieden.
Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht: Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten
Allgemein /von Guido ImfeldDer Handelsverkehr ist geprägt von dem Grundsatz der Einfachheit und Schnelligkeit. Deshalb gibt es viele Rechtsordnungen, die vorsehen, dass der Käufer einer Sache den Kaufgegenstand nach Lieferung auf Vertragskonformität untersuchen und mögliche Mängel unverzüglich oder zumindest in angemessener Zeit rügen muss. Derartige Vorschriften sollen den Verkäufer vor Inanspruchnahme und Beweisschwierigkeiten noch nach längerer Zeit wegen dann nur schwer feststellbarer Mängel schützen und so auch im Interesse des Käufers eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen beiden fördern.
Keine Aufklärungspflicht des Verkäufers gegenüber Verbraucher bei anstehendem Modellwechsel
Allgemein /von Guido ImfeldUrteil vom 09.01.2020 – 9 S 179/19
Das Bessere ist der Feind des Guten. Die Wirtschaft lebt von Innovation und dauernder Verbesserung des Bestehenden. Regelmäßig ist es jedoch für den Käufer ärgerlich, wenn das Glück über den Erwerb einer hochwertigen Sache dadurch getrübt wird, dass kurz nach dem Kauf das Vorgängermodell durch ein besseres Nachfolgemodell ersetzt wird. Menschlich verständlich ist der Ärger, wenn kurze Zeit nach Abholung des neuen Pkw der Nachbar mit dem Nachfolgemodell vorfährt, es sei denn, der Verkäufer hat das Vorgängermodell mit erheblichem Preisnachlass unter Hinweis auf den anstehenden Modellwechsel verkauft.
Höhere Gewalt in Zeiten der Covid-19-Pandemie: ICC-Standardklausel März 2020
Allgemein /von Guido ImfeldDie Covid-19 oder auch Corona-Krise hat weltweit zur Unterbrechung der Lieferketten der globalisierten Wirtschaft geführt. Viele Betriebe mussten aufgrund von behördlich angeordneten Maßnahmen ihre Produktion einstellen.
Die neuen ICC Force Majeure – und Hardship-Klauseln (März 2020)
Allgemein /von Guido ImfeldDas Konzept der Höheren Gewalt (auch als Force Majeure bezeichnet) ist in den meisten Rechtsordnungen bekannt, aber die in den nationalen Gesetzen oder in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze können erhebliche Unterschiede aufweisen. Weiterlesen
Leistungsstörungen in Zeiten der Corona-Pandemie (Teil 2)
Allgemein /von Guido ImfeldTeil 2: Wegfall der Geschäftsgrundlage
Alternative: Störung der Geschäftsgrundlage
Die bislang diskutierte Unmöglichkeit der Leistung führt wie dargelegt zum Wegfall der Leistungspflicht des Schuldners, wenn objektive Unmöglichkeit vorliegt. Er verliert seinen Gegenleistungsanspruch.
Gelder aus dem Programm für Corona-Soforthilfen unterliegen einem Pfändungsschutz
Allgemein /von Guido Imfeld
Entscheidung des Landgerichts Köln vom 23. April 2020 zum Aktenzeichen 39 T 57/20
In einem Rechtsfall, den das Landgericht Köln am 23. April 2020 entschied, machte ein Steuerberater aus einem Vollstreckungstitel über Honorarforderungen aus Steuerberatertätigkeit in den Jahren 2014 und 2015 Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung in das Konto des Schuldners geltend. Dazu ließ er sich den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung seines Kontoguthabens gegenüber seiner Bank pfänden und zur Einziehung überweisen. Das Konto wurde als Pfändungsschutzkonto geführt.
Leistungsstörungen in Zeiten der Corona-Pandemie (Teil 1)
Allgemein /von Guido ImfeldTeil 1: Unmöglichkeit
Wenn in diesen Zeiten der Corona-Pandemie Leistungsstörungen angesprochen werden, kommen notwendigerweise die Begriffe der Unmöglichkeit und der höheren Gewalt auf. Dies ist allerdings zu kurz gedacht.
Gerichtsstandsvereinbarungen in B2B-Verträgen sinnvoll verhandeln
Allgemein /von Guido ImfeldIm internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht haben Gerichtstandsklauseln eine herausragende Bedeutung. Während Anwälte bei der Prüfung eines Vertrages zunächst das anwendbare Recht und den Gerichtsstand ermitteln, werden diese beiden Gegenstände traditionell erst am Ende geregelt und damit verhandelt, obwohl man eigentlich hiermit anfangen müsste.
Navigation
Kurzportrait
Kontakt
Guido Imfeld, Rechtsanwalt
Jülicher Str. 215
52070 Aachen
Fon: 0241 / 9 46 21-0
Fax: 0241 / 9 46 21-111
E-Mail: imfeld@mercatorius.eu