Guido Imfeld

Bei Ihrem letzten Autokauf in Belgien ist etwas schiefgelaufen?

Wir unterstützen Sie!

Mein Name ist Guido Imfeld. Ich bin Fachanwalt für internationales Handels- und Wirtschaftsrecht. Ich löse Ihr Problem!

Was tun bei Mängeln eines in Belgien gekauften Pkw?

Sie haben einen neuen oder gebrauchten Pkw in Belgien gekauft. Nach Überführung des Fahrzeugs stellt sich heraus, dass der Pkw Mängel hat, unfallbedingte jedoch verschwiegene Vorschäden aufweist oder sogar als gestohlen/unterschlagen im sogenannten SIS-Register ausgeschrieben ist.

Kurzum: Das Fahrzeug ist nicht vertragskonform, nicht brauchbar oder nicht zulassungsfähig.

Unsere Kanzlei hat einen ihrer Schwerpunkte in der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen, insbesondere im Hinblick auf den Erwerb von Pkw. Ein Spezialgebiet dabei ist die Durchsetzung dieser Ansprüche gerade bei Geschäften, deren Gegenstand hochwertige Fahrzeuge, insbesondere Oldtimer sind.

Da bei grenzüberschreitenden Geschäften grundsätzlich, je nach Fallgestaltung, bis zu drei Rechtsordnungen (deutsches, belgisches oder UN-Kaufrecht) zu berücksichtigen sein können, ferner die Vorschriften des internationalen Zivilprozessrechts, ist es wichtig, einen Anwalt zu haben, der mit diesen Rechtsordnungen vertraut ist und auch beidseits der Grenze die Ansprüche durchsetzen kann. Dies ist in der Person von Rechtsanwalt Guido Imfeld der Fall, der sowohl als deutscher wie auch als belgischer Anwalt zugelassen ist und daher vor allen erst- und zweitinstanzlichen Gerichten Deutschlands und Belgiens auftreten kann.

Wichtig ist dabei die Kenntnis des internationalen Zivilprozessrechts und des internationalen Privatrechts, weil in vielen Fällen, vom Käufer unerkannt, insbesondere aber vom Verkäufer bei der Abwehr der Ansprüche übersehen, ein Gerichtsstand zu Gunsten der deutschen Gerichte begründet werden kann. Dies erhöht ganz maßgeblich den Druck auf den Verkäufer, den Gewährleistungsansprüchen nachzukommen oder die einvernehmliche Rückabwicklung des Kaufvertrages vorzunehmen und so einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.

Gerne stehen wir Ihnen zur weiteren Beratung zur Verfügung.